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Informationen zur Reiseversicherung
Reiserücktrittskostenversicherung
Eine Reiserücktrittskostenversicherung schützt den Versicherten vor Gebühren, die entstehen können, wenn die bereits gebuchte Reise nicht angetreten werden kann.
Dabei werden unter gewissen Voraussetzungen wie etwa Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen die Stornogebühren
ganz oder teilweise übernommen.
Reiseabbruchversicherung
Eine Reiseabbruchversicherung deckt jene Kosten ab, die entstehen, wenn eine Reise aus bestimmten Gründen abgebrochen werden muss.
Es werden je nach Versicherungsvertrag Rückreisekosten und Stornierungskosten für die restliche Reise in voller Höhe oder teilweise erstattet.
Auslandsreisekrankenversicherung
Eine Reisekrankenversicherung schützt den Versicherten vor Arzt- und Behandlungskosten, die im Ausland im Falle einer Krankheit entstehen können. Es wird jener
Betrag teilweise oder ganz übernommen, der durch die gesetzliche Krankenversicherung (durch Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten) nicht gedeckt ist.
Ein Heimtransport des Versicherten infolge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls kann ebenfalls durch eine Reisekrankenversicherung gedeckt sein.
Arten dieser Versicherung: bis 8 Wochen / bis zu 1 Jahr / bis 5 Jahre und für Auswanderer.
(Angebote und Vergleiche erfragen Sie bei uns im Büro)
Reiseunfallversicherung
Eine Reiseunfallversicherung kommt für entstandene finanzielle Nachteile in Verbindung mit einem Unfall auf Reisen auf.
Leistungen von Seiten des Versicherers erhält man meistens bei dauernder Invalidität, für Bergungs- und Rückholkosten und im Todesfall.
Haben Sie weitere Fragen zu dieser Versicherung? Vereinbaren Sie bitte einen Termin und/oder kontaktieren Sie uns.
Reisegepäckversicherung
Eine Reisegepäckversicherung ersetzt auf Reisen abhandengekommenes Gepäck unter gewissen Bedingungen bis zu einer vereinbarten Höchstgrenze.