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Tierversicherung
Tierhaftpflichtversicherung
Tierhalter unterliegen der sogenannten Gefährdungshaftung. Nach den Grundsätzen der Gefährdungs-
haftung müssen sie für alle Schäden, die von ihrem Tier ausgehen, haften.
Dabei haftet der Tierhalter in unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen
Einkommen und Vermögen. Daher empfiehlt sich für jeden, der Hunde oder Pferde hält, der Abschluss
einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern sind Hundehaftpflichtversicherung
auch Pflichtversicherungen.
Wir empfehlen dringend eine Beratung in unserem Büro, da sich die angebotenen Leistungen ständig ändern.