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Krankenzusatzversicherungen zur Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung ambulante Krankenzusatzversicherung Mit einer ambulanten Zusatzversicherung verbessern Betroffene ihren Versicherungsschutz bei Behandlungen, für die sie nicht über Nacht in ein Krankenhaus eingewiesen werden. Dazu zählt beispielsweise die volle Kostenübernahme für ärztliche Behandlungen, Arznei- und Heilmittel. Aber auch die Kostenerstattungen für Heilpraktikerbehandlungen, Zahnersatz oder Brillen können Bestandteile einer ambulanten Krankenzusatzversicherung sein. Diese Versicherung deckt viele Bereiche ab, sodass sie für viele Personen sinnvoll ist. stationäre Krankenzusatzversicherung Eine stationäre Krankenzusatzversicherung lohnt sich nur dann, wenn Versicherte mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen. Zu den angebotenen Leistungen zählen etwa die Chefarztbehandlung oder das Recht auf ein Einbettzimmer. Diese Zusatzversicherung ist für Personen sinnvoll, die im Krankenhaus die Wahl haben wollen, sich auch vom Chefarzt behandeln zu lassen. Zahnzusatzversicherung Da die gesetzliche Krankenversicherung nur einen Bruchteil der anfallenden Zahnarztkosten übernimmt, können Versicherte mit einer Zahnzusatzversicherung ihren Anteil der zu tragenden Kosten deutlich senken. Das gilt nicht nur für den Selbstbehalt, den Patienten bei Kassenleistungen zahlen müssen. Gute Zahnzusatzversicherungen übernehmen zudem einen Großteil der Kosten, wenn sich Betroffene für eine hochwertigere Behandlung entscheiden. Brillenversicherung Eine Brillenversicherung ist nur für Personen sinnvoll, die eine Sehschwäche haben. In der Regel erstattet der Versicherer Kosten, wenn die Sehhilfe zu Bruch oder verloren geht bzw. repariert werden muss. Alle zwei bis drei Jahre haben Versicherte zudem Anspruch auf eine neue Brille. Krankenzusatzversicherung für heilpraktische Leistungen Eine Krankenzusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen empfiehlt sich für Menschen, die Wert auf Behandlungsmethoden legen, die nicht zur Schulmedizin gehören. Je nach Anbieter werden beispielsweise 70 bis 80 Prozent der Kosten für Homöopathie, Akupressur oder Eigenblutbehandlung erstattet. Auslandsreisekrankenversicherung Eine Reisekrankenversicherung ist für jeden Auslandsreisenden empfehlenswert. Diese Zusatzversicherung garantiert weltweit die Erstattung der Kosten für medizinische Behandlungen. Zudem werden die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport übernommen. Andernfalls wird es für Betroffene teuer, wenn sie aufgrund eines Unfalles nicht mehr selbständig in die Heimat zurückkehren können. Krankentagegeldversicherung Mit einer Krankentagegeldversicherung können insbesondere Freiberufler und Selbständige im Krankheitsfall mögliche Einkommensausfälle ausgleichen. Privatversicherte, die kein Krankentagegeld mit ihrer Versicherung vereinbart haben, oder Personen, die keine Lohnfortzahlung erhalten, schließen so die Versorgungslücke beim Verdienstausfall. Sie ist daher für den genannten Personenkreis empfehlenswert. Krankenhaustagegeldversicherung Eine Krankenhaustagegeldversicherung bietet für jeden Tag der vollstationären Heilbehandlung eine vom Versicherungsnehmer festgesetzte Summe. Im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung leistet diese Zusatzversicherung nur bei stationären Behandlungen. Sie ist daher überflüssig, wenn bereits ein Krankentagegeld vereinbart wurde. Private Pflegeversicherung Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten übernehmen kann, die im Pflegefall entstehen, ist der Abschluss einer Pflegezusatzversicherung empfehlenswert. Schon heute müssen Betroffene einen Großteil der Pflegeheimkosten selbst zahlen. Mit einer Pflegetagegeld- oder Pflegekostenversicherung wird die Eigenbeteiligung stark verringert. Das ist nicht nur für den Pflegebedürftigen, sondern auch für seine Angehörigen eine große finanzielle Entlastung.
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Schadenbeispiele
Kostenerstattungstarif Der behandelnde Arzt von Frau Müller kann laut Gebührenordnung 700 EUR für seine Behandlung abrechnen, der Kassensatz liegt allerdings nur bei 500 EUR. Frau Müller ist mit einem Kostenerstattungstarif versichert und bekommt die 200 EUR von der Zusatzversicherung erstattet. Heilpraktiker: Schon seit Jahren litt Frau Müller an schlimmen Migräneanfällen. Sie hatte viele verschiedene Ärzte aufgesucht, aber keine Behandlung und kein Medikament führte zur Linderung. Auf Empfehlung, hat Frau Müller einen Heilpraktiker aufgesucht. Dieser konnte ihr helfen. Doch die gesetzliche Krankenkasse zahlt weder die Behandlung durch den Heilpraktiker noch die verschriebenen Medikamente. Da Frau Müller eine private Zusatzversicherung für den ambulanten Bereich mit Heilpraktiker hat, bekommt sie die Kosten erstattet. Sehhilfen: Herr Müller war beim Augenarzt. Dort wurde festgestellt, dass sich seine Sehstärke geändert hat. Da die gesetzlichen Krankenkasse keine Kosten für Sehhilfen übernehmen, muss er die Rechnung privat begleichen. Mit einer Krankenzusatzversicherung für den ambulanten Bereich, hätte er zumindestens einen Teil der Kosten von der Versicherung erhalten. Zahn Implantate haben meist Kosten ab 2.000 EUR sind hier keine Seltenheit. Im Vergleich zur Brücke ein enormer Preisanstieg. Angenommen die Regelversorgung erstattet Ihnen für eine einfache Brücke (z.B. für 600 EUR) 50%, müssen Sie die Differenz zum Implantat komplett alleine tragen, z.B. 2.000 EUR Implantat – 300 EUR Erstattung für Brücke = 1.700 EUR Eigenanteil. Damit sinkt die tatsächliche Erstattung von der Kasse auf unter 15%. An dieser Stelle wird ersichtlich, weshalb eine Zahnzusatzversicherung ihre Berechtigung hat. Mit Zusatzversicherung Erstattung bis 100 % möglich